Geschäftsstelle

Eine Niederlassung oder Filiale ist eine Verwaltungsstelle, deren Hauptsitz sich außerhalb des Hauptsitzes befindet und die zum einen für den Kontakt mit Kunden und zum anderen für dieselben kleinen Aktivitäten zuständig ist, für die der Manager verantwortlich ist. Hauptbüro.

Die Geschäftsstelle agiert daher unabhängig zwischen der Hauptniederlassung oder dem Vor-Ort-Service einer Einrichtung.

Eine Zweigniederlassung muss ebenso wie der Hauptsitz beim zuständigen Gericht gemäß dem Handelsgesetzbuch registriert sein.




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Quelle: www.franchisebox.de

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