Lizenz-Vertrag
Ein Lizenzvertrag bedeutet, dass bestimmte vertragliche Rechte zur Nutzung eines Objekts aus dem gewerblichen Bereich unter vertraglich vereinbarten Bedingungen eingeräumt werden. Der Inhaber eines Rechts oder einer Sache gewährt dem Lizenznehmer oder dem Käufer die gewerblich nutzbare Sache oder das Recht zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum. Lizenzen werden unter anderem für einen bestimmten Zeitraum beim Kauf von Software erworben.
Während dieser Zeit kann der Lizenzkäufer, dessen Grundlage der Lizenzvertrag ist, die Software nutzen. Lizenzvereinbarungen dienen dem Schutz eines Objekts, von Patenten, Dienstleistungen, Urheberrechten, Software usw. Diese Rechte können nur verwendet werden, wenn eine Lizenzvereinbarung verwendet wird. Ohne Vertrag handelt es sich um einen Verstoß, der strafrechtliche Konsequenzen haben kann (z. B. Vertragsstrafen).
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Quelle: www.franchisebox.de
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