Hauptberuf / nebenberuflich

Die Unterscheidung zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit ist in erster Linie im Sozialversicherungsgesetz geregelt. Es spricht von einem Hauptberuf, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer regulären Arbeitszeit von über 18 Stunden pro Woche handelt. In den meisten Fällen ist ein höheres durchschnittliches Bruttoeinkommen ausschlaggebend für die Definition von Haupt- oder Teilzeitarbeit. In diesem Fall muss unterschieden werden, dass eine Sozialversicherungspflicht nur für Arbeitnehmer und nicht für Selbständige (z. B. Start-ups) gilt. Diese sind sozialversicherungsfrei, aber auch hier gilt die Definition des Hauptberufs.

Grundsätzlich wird bei mehreren bezahlten Jobs der Job als der Hauptjob eingestuft, in dem die meiste Zeit verbracht wird. Ist dies nicht differenzierbar, wird das Einkommen aus Arbeitsplätzen für die Definition von Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt. Das heißt, wenn der Arbeitnehmer oder Selbstständige mindestens 50% des monatlichen Referenzbetrags für ein Leben oder 20% mehr Geld als sein anderer Job verdient, spricht man von einem Hauptjob.




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Quelle: www.franchisebox.de

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