E-Rechnungspflicht 2025 für Franchise-Systeme

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Franchise: E-Rechnungspflicht 2025 für Franchise-Systeme

Seit dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle Unternehmen im B2B-Bereich zur Pflicht - auch für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Die gesetzliche Vorgabe umfasst den Empfang und die Verarbeitung strukturierter elektronischer Rechnungen und führt zu weitreichenden technischen sowie organisatorischen Umstellungen. Franchise-Systeme sind besonders betroffen, da sie häufig mit zahlreichen Partnerbetrieben, Lieferanten und Dienstleistern agieren. Standardisierte Prozesse bilden dabei das Fundament ihres Geschäftsmodells.

E-Rechnung im Franchising

Eine elektronische Rechnung ist kein einfaches PDF-Dokument per E-Mail, sondern ein strukturierter Datensatz. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD ermöglichen die automatisierte Verarbeitung durch Buchhaltungs- und ERP-Systeme. Dadurch entfällt die manuelle Eingabe, die bislang zeitaufwendig war und zu Übertragungsfehlern führen konnte. Franchise-Systeme nutzen diese Strukturierung effektiv: Abrechnungen zwischen Zentrale und Partnern, Lizenzgebühren, zentrale Einkaufsabrechnungen oder Werbekostenzuschüsse lassen sich mit standardisierten E-Rechnungen digital abbilden und automatisieren. Das hybride Format ZUGFeRD kombiniert ein klassisches PDF mit einer XML-Komponente, wodurch die Rechnung sowohl visuell lesbar als auch maschinell verarbeitbar ist.

Was müssen Franchise-Geber und Partner beachten?

Seit 2025 müssen alle Franchise-Partner im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Auch wenn die Verpflichtung zur Ausstellung erst später
Autor:
FRANCHISECHECK.DE

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