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Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Die Gewinnermittlung bei Franchisesystemen

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Die Gewinnermittlung bei Franchisesystemen Ein Franchisesystem kennzeichnet sich dadurch, dass ein Franchisegeber seine Geschäftsidee an einen oder mehrere Franchisenehmer weitergibt. Mit dem Abschluss des Franchisevertrages erzielen sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer Einnahmen, die nach den Regeln des Einkommensteuerrechts versteuert werden müssen. Steuerpflichtig ist der Gewinn, den die Beteiligten eines Franchisesystems im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Die steuerliche Einordnung von Franchisegeber und Franchisenehmer Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung eines steuerpflichtigen Gewinns bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Hiernach sind sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer gewerblich tätige Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) erzielen. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden in der Regel durch die Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung