Angestellt / Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag, der sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts befindet, wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen und kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Der schriftliche Abschluss wird jedoch grundsätzlich empfohlen. Insbesondere bei Unklarheiten oder Kontroversen haben beide Parteien ein Dokument in der Hand, in dem sie überprüfen können, ob die ursprünglich vereinbarten Regeln eingehalten wurden.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist daher für beide Parteien von großer Bedeutung, da er entscheidende und spezifische Vertragsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert. Hierzu zählen beispielsweise das Arbeitsverhältnis, die Tätigkeit, die Probezeit, das Gehalt, bezahlte Urlaubstage und Ferientage sowie die Krankheits- und Behandlungsabbrüche.

Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen, ist jedoch auch für die Unterstützung und die Vergütung verantwortlich. Der Arbeitnehmer hat seinerseits insbesondere eine Arbeitspflicht, eine Loyalitätspflicht und eine Weisungspflicht.

Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Der Unterschied besteht darin, dass der befristete Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis automatisch zum Ende des im Vertrag festgelegten Zeitraums beendet und der unbefristete Arbeitsvertrag nur durch schriftliche Kündigung oder einen Entlassungsvertrag des Arbeitgebers gekündigt werden kann. Arbeit oder Angestellter.




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Quelle: www.franchisebox.de

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